Versicherung

Was passiert, wenn was passiert?

Dieses Thema wird gern etwas verdrängt, kocht aber immer wieder hoch: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz der Teilnehmer bei Veranstaltungen des Schwäbischen Albvereins aus?

Beispiel: bei einer Wanderung stürzt ein Teilnehmer und verletzt sich erheblich. Ist er unfallversichert? Hier die wichtigsten Punkte:

  • Mitglieder und ehrenamtliche tätige Helfer (ohne die viele Veranstaltung nicht möglich wären) sind unfall- und haftpflichtversichert. Der SAV hat dafür ein Versicherungspaket abgeschlossen, das recht umfangreich ist (zum Versicherungsmerkblatt). Außerdem gibt es die Möglichkeit, sich höher zu versichern.
  • Nichtmitglieder sind nicht automatisch beim SAV versichert, d.h. es greift der persönliche Versicherungsschutz.
  • Es gibt die Möglichkeit, Nichtmitglieder bei Wanderungen (auch mehrtägig) zu versichern, bzw. Mitglieder höher zu versichern. Die Voraussetzungen dafür ist der Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung. Die Liste der zu versichernden Teilnehmer muss vorab an den Verband geschickt werden, die Versicherung kostet für die Dauer der Veranstaltung 8€ pro Person. Das ist für einfache Wandertouren und Ausflüge wenig praktikabel, da meist keine Anmeldung erforderlich ist. Zudem hätte dieser Aufwand eine wohl eher abschreckende Wirkung, weshalb in den meisten Fällen darauf verzichtet wird.

 

 

Versicherungsmerkblatt des SAV, gültig ab 01.01.2022

Versicherungsschutz bei Fahrten von Fahrgemeinschaften